Stellungnahme des SPD-Kreisverbandes Zwickau zu den Deponieplänen im Kiessandtagebau Gablenz

Der SPD-Kreisverband gibt seinen Standpunkt in Abstimmung mit dem Ortsverband der SPD Crimmitschau ab.

In dem Tagebau werden momentan Kiessande abgebaut, aufbereitet und der Industrie zur Verfügung gestellt. Die Nutzung soll erweitert werden durch zusätzliches Verfüllen des bereits ausgebeuteten Teils des Tagebaues mit Bauschutt der Deponieklasse I mit zusätzlichen Anteilen wie Asbest und Dämmstoffen. Bei einem Termin vor Ort wurde den Vertretern der Stadtverwaltung Crimmitschau und des Stadtrates das Projekt, insbesondere die parallel verlaufenden Tätigkeiten „Abbau“ und „Verfüllen“ durch die Strabag und Umweltdienste Becker dargelegt.

Was aus wirtschaftlicher Tätigkeit sinnvoll und vor allem ertragreich darstellbar sein mag, stellt andererseits eine erhebliche zusätzliche Einschränkung der Lebensqualität der Anwohner auf lange Zeit dar. Ob diese parallel betriebene Nutzung einer Renaturierung entspricht ist nach dem aktuellen Informationsstand nicht zu erkennen. Der vorgesehenen Aufschüttung weit über das ursprüngliche Geländeprofil hinaus liegen offensichtlich wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Nähe zweier großer Gewerbegebiete, die momentan erweitert werden und der damit verbundene Fahrverkehr, sind ohnehin  bereits mehr als belastend für Mensch und Natur.

Es wird deshalb zu recht erwartet, dass nach Beendigung des Abbaus Maßnahmen zur Renaturierung des Tagebaus vorrangig erfolgen sollen. Diese Aussage ist auch in der Stellungnahme der Stadt Crimmitschau zum Projekt getroffen und auch im Stadtrat unstrittig.

Bisher liegt nach Stand der Dinge weder dem Landkreis noch der zuständigen Landesdirektion Sachsen ein Genehmigungsantrag vor. Das bedeutet gleichzeitig, es liegen keine Detailkenntnisse vor, die Grundlage für Einflussnahmen sein könnten und es gibt noch keine Entscheidungsgrundlage. Es ist davon auszugehen, dass in dem auf Landesebene durchzuführenden Genehmigungsverfahren die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Entscheidung geprüft wird. Nur wenn maßgebliche Verhinderungsgründe festzustellen sind kann das Projekt gestoppt werden. Wir sind zur Zusammenarbeit mit dem im Entstehen befindlichen „Runden Tisch“ bereit und werden uns konstruktiv für Lösungsansätze  einsetzen. Dies sind wir dem berechtigten Interesse der betroffenen Bürger schuldig. Für Nachfragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.