Stellungnahme des Kreisverbands Die Grünen zu den Deponieplänen im Kiessandtagebau Gablenz

Am 17.05.2019 hat die Bürgerinitiative Gablenz einen Wählerauftrag an die Kreisverbände FDP, CDU, SPD, Die Grünen, Die Linke, AfD und Freie Wähler geschickt. Inhaltlich beschäftigt sich die Anfrage mit der Bitte um eine Stellungnahme zu den Deponieplänen im Kiessandtagebau Gablenz. Nachfolgend die Antwort der Die Grünen.

Sie erhalten hiermit die Position des Kreisverbandes Zwickau,Bündnis 90/Die Grünen zur geplanten Verfüllung des Kiestagebaus Gablenz.

Wir als Grüner Kreisverband Zwickau begrüßen das Engagement Ihrer Bürgerinitiative zur nachhaltigen Nutzung und Offenhaltung des ausgekiesten Tagebaus GablenzAuch wir sehen einen besonders hohen Nutzungsdruck mit seinen negativen Folgen auf Gablenz, da es von zwei Gewerbegebietender BAB 4, B 93 und dem Tagebau eingeschlossen ist.

Aufgelassene Lockergesteinsgruben sind für den Naturschutz besonders wertvolle Lebensräume und stellen unter bestimmten Voraussetzungen als Besonders geschütztes Biotop bzw. Arthabitat erfassbare Flächen dar, in denen sich Spezialisten, wie z.B. Kreuzköte, Wechselkröte und verschiedene Offenland-Vogelarten ansiedeln können. Diese Arten benötigen offene Strukturen ohne Vegetation. Ihr natürlicher Lebensraum im Überschwemmungsbereich natürlicher oder naturnaher Flussauen ist weitgehend verschwunden. Zum Glück konnte z.B. die Kreuzkröte als Kulturfolger auf vom Menschen geschaffene, trocken-warme, offene Lebensräume (z.B. Sand- und Kiesgruben) ausweichen. Aber auch dort stehen oft die Wiederverfüllung oder nach Nutzungsaufgabe die schnelle Rückeroberung der bewuchsfreien Flächen durch Gräser, Kräuter und Gehölze der Erhaltung günstiger Lebensbedingungen entgegen (Bundesamt für Naturschutz 2019). Gerade in der ausgeräumten und von Gewerbe- Straßen- und Ackernutzung geprägten Landschaft zwischen der Ortslage Gablenz und der Autobahn A 4, B 93ist eine Aufwertung sowohl für den Artenschutz als auch für das Landschaftsbild fachlich zu befürworten.

Demgegenüber steht die Planung zur Verfüllung eines Bereiches des Tagebaus mit Bauschutt der Deponieklasse I, u.a. mit Anteilen von Asbest und Dämmstoffen. Das dafür notwendige Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Hier besteht im Verfahren noch die Möglichkeit, sich als Kommune bzw. Bürger zum Vorhaben zu äußern und seine Bedenken vorzubringen. Im Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zum Vorhaben wurden keine erheblichen Beeinträchtigungen durch die Verfüllung für Flora und Fauna attestiert, da die geplante Fortführung der Auskiesung im Abbaufeld Richtung BAB 4 sowie B 93Lebensraum ersetzen würde. Für uns stellt sich die Frage, wie nach erfolgter Auskiesung dieser Fläche, wenn auch erst nach Jahrzehnten, dem Naturschutz überhaupt Rechnung getragen werden kann. 

Zur Verfüllung sollte man hinterfragen, warum Bauschutt der Klasse I nicht, zumindest in Teilen, recycelbar ist, wie z.B. Dämmstoffe oder Baustoffe aus dem Straßenbau. Wie wir in Erfahrung bringen konnten, gab es bisher keine Beteiligung des Planungsverbandes Region Chemnitz zum Verfahren. Dies verwundert, da die Flächen zwischen Tagebau und BAB 4, B 93 als Vorranggebiet „Rohstoffgewinnung“ ausgewiesen sind. Zu prüfen wäre aus regionalplanerischer Sicht, ob der Tagebau überhaupt vollständig ausgekiest ist. Ist das nicht der Fall, stünde bereits dieser Tatsache eine Verfüllung entgegen. Die Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages für den Tagebau liegt bereits einige Jahre zurück. Eine Aktualisierung der Erfassung von einem unabhängigen Gutachter erscheint geboten.

Für die Durchsetzung Ihrer Ziele wünschen wir ihnen viel Kraft und Erfolg. Wir, Bündnis 90/Die Grünen Sachsen,werden Ihnen sowohl auf Kommunal- als auch auf Landesebene weiterhin in allen Fragen gerne zur Seite stehen.